Franziskus Hendricus van Erckelens + Maria Josephine Anna Petronella Roeffs

Keine Kinder
18121890
Geburt: 24. Januar 1812Harderwijk, Harderwijk, Gelderland
Tod: 23. Januar 1890Aachen, Aachen, Nordrhein-Westfalen
17641848
Geburt: 1764Haus Bijstein, Putten, Gelderland
Tod: 26. Januar 1848Harderwijk, Harderwijk, Gelderland
17791849
Geburt: September 1779Rotterdam, Rotterdam, Zuid-Holland
Tod: 12. Februar 1849Harderwijk, Harderwijk, Gelderland
18141883
Geburt: 27. Juli 1814Geldern, Kleve, Nordrhein-Westfalen
Tod: 23. April 1883Xanten, Wesel, Nordrhein-Westfalen

Tatsachen und Ereignisse

Heirat 28. November 1861
Gemeinsame Notiz: No 25

No 25 Bürgermeisterei Xanten, Kreis Neuss, Regierungs-Departement Düsseldorf Im Jahre eintausend achthundert einundsechzig den siebenundzwanzigsten November, Abends sechs Uhr, erschienen vor mir Ignatz Siegmund Otto, Bürgermeister von Xanten als Beamter des Personenstandes, der Franz Hinrich van Erckelens, Witwer der Wilhelmine Roeffs, neunundvierzig Jahre alt, geboren zu Harderwijk in Holland, Standes Kaufmann, wohnhaft zu Xanten Regierungs-Departement Düsseldorf, großjähriger Sohn des zu Harderwijk verstorbenen Franz Heinrich Philipps Aloys van Erckelens und der verstorbenen Cornelia Barbara van Tomputte, zuletzt wohnhaft zu Harderwijk in Holland und die Marie Josephine Anna Petronella Roeffs, siebenundvierzig Jahre alt, geboren zu Geldern, Regierungs-Departement Düsseldorf, Standes Rentnerin, Wohnhaft zu Xanten Regierungs-Departement Düsseldorf, großjährige Tochter des verstorbenen Bernhard Joseph Dominicas Roeffs, Standes Kaufmann und der verstorbenen Adelheid Agatha Marie van Baerle, wohnhaft zuletzt zu Geldern Regierungs-Departement Düsseldorf. Dieselben haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heirat gesetzlich abzuschließen und in der Erwägung, dass die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirat wirklich vor der Haupttüre des Gemeinde Hauses von Xanten statt gehabt haben, nämlich die erste am siebenzehnten November andere am dreiundzwanzigsten November dieses Jahres, dass ferner die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich mir kein Widerspruch gegen diese Verheiratung eingereicht worden ist; habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, den schon genannten Erschienenen in Gegenwart der nachbenannten vier Zeugen, die mir überreichten, beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezählten Urkunden, so wie auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuchs laut vorgelesen: Jene Urkunden sind:

  1. Geburtsurkunde des Bräutigams
  2. Sterbeurkunde des Vaters des Bräutigams
  3. Sterbeurkunde der Mutter des Bräutigams
  4. Sterbeurkunde des Großvaters des Bräutigams väterlicher Seits
  5. Sterbeurkunde der Großmutter des Bräutigams väterlicher Seits
  6. Sterbeurkunde des Großvaters des Bräutigams mütterlicher Seits
  7. Sterbeurkunde der Großmutter des Bräutigams mütterlicher Seits
  8. Geburtsurkunde der Braut
  9. Sterbeurkunde des Vaters der Braut
  10. Sterbeurkunde der Mutter der Braut
  11. Sterbeurkunde des Großvaters der Braut väterlicher Seits
  12. Sterbeurkunde der Großmutter der Braut väterlicher Seits
  13. Sterbeurkunde des Großvaters der Braut mütterlicher Seits
  14. Sterbeurkunde der Großmutter der Braut mütterlicher Seits Sterbeurkunde der letzten Ehegattin des Bräutigams vom 14. September 1859 No. 60 Hierauf habe ich den vorgenannten Bräutigam und die vorgenannte Braut gefragt: ob sie einander ehelichen wollten? - und da jeder der beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre ich im Namen des Gesetzes, dass Franz Heinrich van Erckelens und Marie Josephine Anna Petronella Roeffs hierdurch miteinander gesetzlich verheiratet sind. Worüber ich gewärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des Philipp Roeffs, fünfzig Jahre alt, Standes Kaufmann zu Geldern wohnhaft, welcher ein Bruder der neuen Ehegattin, des Anton Roeffs, siebenunddreißig Jahre alt, Standes Kaufmann zu Geldern wohnhaft, welcher ein Bruder der neuen Ehegattin, des Victor de Ball, einundvierzig Jahre alt, Standes Rittergutsbesitzer zu Lobberich wohnhaft, welcher ein Schwager der neuen Ehegattin und des Joseph Engelhard, sechsunddreißig Jahre alt, Standes Kaufmann, zu Geldern wohnhaft, welcher ein Schwager der neuen Ehegattin zu sein erklärten. Nach geschehender Vorlesung haben sämtliche dieser Personen mit mir unterschrieben.
Gemeinsame Notiz

Nr. 25 Bürgermeisterei Xanten, Kreis Moers, Regierungs-Departement Düsseldorf Im Jahre eintausend achthundert ein und sechzig den acht und zwanzigsten November, Abends sechs Uhr, erschienen vor mir, Ignatz Siegmund Otto, Bürgermeister von Xanten, als Beamter des Personenstandes, der Franz Heinrich van Erckelens, Wittwer von Wilhelmine Roeffs, neun und vierzig Jahre alt, geboren zu Harderwijk in Holland, Standes Kaufmann, wohnhaft zu Xanten Regierungs-Departement Düsseldorf, großjähriger Sohn des zu Harderwijk verstorbenen Franz ... Philippus Aloys van Erckelens und der verstorbenen Cornelia Barbara van Tomputte, zuletzt wohnhaft zu Harderwijk in Holland. und die Maria Josephine Anna Petronella Reoffs, sieben und vierzig Jahre alt, geboren zu Geldern, Regierungs-Departement Düsseldorf, Standes Rentnerin, wohnhaft zu Xanten, Regierungs-Departement Düsseldorf, großjährige Tochter des verstorbenen Bernhard Joseph Dominicus Roeffs, Standes Kaufmann und der verstorbenen Adelheid Agatha Marie van Baerle, wohnhaft zuletzt zu Geldern, Regierungs-Departement Düsseldorf, Dieselben haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heirat gesetzlich abzuschließen: und in Erwägung, dass die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirat wirklich vor der Haupttüre des Gemeinde Hauses von Xanten statt gehabt haben, nämlich die erste am siebenzehnten November und die andere am vierundzwanzigsten November dieses Jahres., dass ferner die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich dass mir kein Widerspruch gegen diese Verheiratung eingereicht worden ist; habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, den schon genannten Erschienenen in Gegenwart der nachbenannten vier Zeugen die mir überreichten, beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezählten Urkunden, so wie auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen. Jene Urkunden sind:

Letzte Änderung 31. Dezember 201313:12:59

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