Tatsachen und Ereignisse
Heirat | 28. November 1861 Xanten, Wesel, Nordrhein-Westfalen, Germany Breitengrad: N51.660278 Längengrad: E6.452778Google Maps™Bing Maps™OpenStreetMap™ No 25 Bürgermeisterei Xanten, Kreis Neuss, Regierungs-Departement Düsseldorf Im Jahre eintausend achthundert einundsechzig den siebenundzwanzigsten November, Abends sechs Uhr, erschienen vor mir Ignatz Siegmund Otto, Bürgermeister von Xanten als Beamter des Personenstandes, der Franz Hinrich van Erckelens, Witwer der Wilhelmine Roeffs, neunundvierzig Jahre alt, geboren zu Harderwijk in Holland, Standes Kaufmann, wohnhaft zu Xanten Regierungs-Departement Düsseldorf, großjähriger Sohn des zu Harderwijk verstorbenen Franz Heinrich Philipps Aloys van Erckelens und der verstorbenen Cornelia Barbara van Tomputte, zuletzt wohnhaft zu Harderwijk in Holland und die Marie Josephine Anna Petronella Roeffs, siebenundvierzig Jahre alt, geboren zu Geldern, Regierungs-Departement Düsseldorf, Standes Rentnerin, Wohnhaft zu Xanten Regierungs-Departement Düsseldorf, großjährige Tochter des verstorbenen Bernhard Joseph Dominicas Roeffs, Standes Kaufmann und der verstorbenen Adelheid Agatha Marie van Baerle, wohnhaft zuletzt zu Geldern Regierungs-Departement Düsseldorf. Dieselben haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heirat gesetzlich abzuschließen und in der Erwägung, dass die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirat wirklich vor der Haupttüre des Gemeinde Hauses von Xanten statt gehabt haben, nämlich die erste am siebenzehnten November andere am dreiundzwanzigsten November dieses Jahres, dass ferner die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich mir kein Widerspruch gegen diese Verheiratung eingereicht worden ist; habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, den schon genannten Erschienenen in Gegenwart der nachbenannten vier Zeugen, die mir überreichten, beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezählten Urkunden, so wie auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuchs laut vorgelesen: Jene Urkunden sind:
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Gemeinsame Notiz | Nr. 25 Bürgermeisterei Xanten, Kreis Moers, Regierungs-Departement Düsseldorf Im Jahre eintausend achthundert ein und sechzig den acht und zwanzigsten November, Abends sechs Uhr, erschienen vor mir, Ignatz Siegmund Otto, Bürgermeister von Xanten, als Beamter des Personenstandes, der Franz Heinrich van Erckelens, Wittwer von Wilhelmine Roeffs, neun und vierzig Jahre alt, geboren zu Harderwijk in Holland, Standes Kaufmann, wohnhaft zu Xanten Regierungs-Departement Düsseldorf, großjähriger Sohn des zu Harderwijk verstorbenen Franz ... Philippus Aloys van Erckelens und der verstorbenen Cornelia Barbara van Tomputte, zuletzt wohnhaft zu Harderwijk in Holland. und die Maria Josephine Anna Petronella Reoffs, sieben und vierzig Jahre alt, geboren zu Geldern, Regierungs-Departement Düsseldorf, Standes Rentnerin, wohnhaft zu Xanten, Regierungs-Departement Düsseldorf, großjährige Tochter des verstorbenen Bernhard Joseph Dominicus Roeffs, Standes Kaufmann und der verstorbenen Adelheid Agatha Marie van Baerle, wohnhaft zuletzt zu Geldern, Regierungs-Departement Düsseldorf, Dieselben haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heirat gesetzlich abzuschließen: und in Erwägung, dass die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirat wirklich vor der Haupttüre des Gemeinde Hauses von Xanten statt gehabt haben, nämlich die erste am siebenzehnten November und die andere am vierundzwanzigsten November dieses Jahres., dass ferner die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich dass mir kein Widerspruch gegen diese Verheiratung eingereicht worden ist; habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, den schon genannten Erschienenen in Gegenwart der nachbenannten vier Zeugen die mir überreichten, beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezählten Urkunden, so wie auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen. Jene Urkunden sind: |
Letzte Änderung | 31. Dezember 2013 – 13:12:59 |