Gemeinsame Notiz |
Nr. 3, Heirats-Urkunde
Gemeinde Nettesheim, Kreis Neuss, Regierungs-Departement von Düsseldorf
Im Jahre tausend achthundert und dreij und dreissig, den neunten Februar nachmittags zwei Uhr, erschienen vor mir, Christian Mehl, Bürgermeister von Rommerskirchen als Beamten des Personenstandes der Ferdinand Rubsteck zwanzig Jahre alt, geboren zu Manheim, Regierungs-Departement Cöln, Standes Arbeitsknecht, wohnhaft zu Vanikum, Regierungs-Departement Düsseldorf, Sohn des Jacob Rusteck, und der Gertrud Klein, wohnhaft zu Manheim Regierungs-Departement Cöln, beide gegenwärtig und in diese Heirat einwilligend
Und die Christina Düren Witwe voin Johann Emonds dreißig sechs Jahre alt, geboren zu Vanikum Regierungs-Departement Düsseldorf Standes Taglöhnerin, wohnhaft zu Vanikum Regierungs-Departement Düsseldorff, Tochter des verstorbenen Egidius Düren und der verstorbenen Gertrud Krosch wohnhaft zu Vanikum Regierungs-Departement Düsseldorf.
Dieselben haben mich aufgefordert, die zwischen ihnen verabredete Heirat gesetzlich abzuschließen, und in Erwägung dass die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirat wirklich von der Haupttüre des Gemeindehauses zu Rommerskirchen statt gehabt haben nämlich die erste am sechsten, und die andere am dreizehnten Januar L. J. , dass ferner die Urkunden dieser Ankündigung gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich dass mir kein Widerspruch gegen diese Verheiratung eingereicht worden ist; habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, und nachedem ich die zu gegenwärtiger Hndlung erforderlichen Belege, nämlich:
- die angeschlossene Geburts Urkunde von Ferdinand Rubsteck
- die Geburts Urkunde der Christina Düren befindlich in den hiesigen Taufregistern des Jahres 1796 unterm 9. April
- die Sterbe Urkunde von Johann Emonds befindlich in den SterbeRegistern hiesiger ... des Jahres 1830 sub No 33
- die Sterbe Urkunde von Egidus Dürren befindlich in den besagten SterbeRegistern des Jahres 1816 sub No 9
- die Sterbe Urkunde von Gertrud Krosch befindlich in den hiesigen vorbesagten Sterbe Registern des Jahres 1824 sub No 30
sowie auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuchs laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut gefragt: ob sie einander eheliche wollten?
Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre ich im Namen des Gesetzes, dass Ferdinand Rubsteck und Christina Düren hierdurch miteinander gesetzlich verheiratet sind...
Quelle: Standesamt Rommerskirchen, Heiraten 1833
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